Stärkung der Amtsgerichte: Streitwertgrenze soll auf 8000 Euro steigen
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte veröffentlicht. Das geplante Gesetz soll die Amtsgerichte – gerade auch im ländlichen Raum – stärken und die Effizienz der Verfahrensführung fördern.
Kern des Entwurfs ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts: Bisher lag die Streitwertgrenze für die Amtsgerichte bei 5.000 Euro. Mit der geplanten Änderung würde sie auf 8.000 Euro erhöht. Dies wäre die erste Anpassung seit über 30 Jahren und würde der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung Rechnung tragen.
Um effiziente Verfahrensführungen zu ermöglichen, sollen unter anderem bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert entweder den Amts- oder den Landgerichten zugewiesen werden. So werden beispielsweise nachbarrechtliche Streitigkeiten den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen, da hier oft die Ortsnähe eine besondere Rolle spielt. Dagegen sollen Vergabesachen, Heilbehandlungen und Veröffentlichungsstreitigkeiten den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
Änderungen soll es auch bei nachträglichen Änderungen der Kostenentscheidung und bei der Abordnung von Richtern geben.
IHK-Hinweis: Bei der Zuständigkeit des Amtsgerichts gilt kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass künftig bei Streitwerten bis 8.000 Euro nicht zwingend ein Anwalt eingeschaltet werden muss.
Stand: 14.05.2024