Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz
Tropische Temperaturen machen das Arbeiten schwer. Jeden heißen Sommer kommt deshalb die gleiche Frage auf: Besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anspruch auf “hitzefrei”?
Während Schulkinder per Gesetz bei zu hohen Temperaturen hitzefrei bekommen, haben Beschäftigte keinen generellen Rechtsanspruch auf hitzefrei.
Während Schulkinder per Gesetz bei zu hohen Temperaturen hitzefrei bekommen, haben Beschäftigte keinen generellen Rechtsanspruch auf hitzefrei.
Wieviel Grad die Lufttemperatur am Arbeitsplatz maximal sein darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Auch der Betrieb einer Klimaanlage ist nicht vorgeschrieben. Steigt das Thermometer im Raum, sollten die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber handeln, zum Beispiel indem über Nacht gelüftet wird oder es veranlasst wird, die Rollläden herunterzulassen. Nur die Abschirmung vor direkter Sonneneinstrahlung, zum Beispiel durch Sonnenblenden oder Vorhänge, ist konkret vorgeschrieben.
Für bestimmte Arbeitsplätze wie Grillstuben, Hochöfen etc. gelten sowieso schon Ausnahmen der Betriebstemperatur wegen der Eigenart des Arbeitsplatzes. Für Schwangere und stillende Mütter gelten wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit auch wieder gesonderte Regelungen mit eigenständigen Ausnahmen.
Zusammen können Vorgesetzte und Mitarbeitende aber Lösungen suchen, um die Hitze zu mildern: Eventuelle Gleitzeitregelungen ausnutzen, Überstunden abbauen, etwaige Kleiderordnungen lockern oder kostenlos Getränke oder Eis verteilen. Auch Tischventilatoren, die die heiße Luft wenigstens ein bisschen verwirbeln, können die Hitze erträglicher machen. Außerdem hilft auch ein flexibler Umgang mit den Arbeitszeiten – zum Beispiel, schwere körperliche Arbeiten auf die Morgenstunden zu verschieben.
Stand: 18.07.2022