Insolvenzgeldumlage 2023: Umlagesatz gesunken
Im Jahr 2023 ist die Insolvenzgeldumlage auf 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts festgesetzt worden. Im vergangenen Jahr betrug der Abgabesatz zur Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent.
Im Inland beschäftigte Arbeitnehmer erhalten im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und von den Arbeitgebern aus Mitteln der Insolvenzgeldumlage, die monatlich aufgebracht wird (§§ 358 bis 361 SGB III), finanziert.
Nähere Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Insolvenzgeld bietet eine Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Stand: 16.01.2023