Einsprüche bei den Finanzämtern sind sprunghaft angestiegen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine jährlichen Statistiken zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern veröffentlicht. Danach stieg die Zahl der 2023 eingelegten Einsprüche sprunghaft auf gut 9,9 Mio. Einsprüche an. Das Plus von 233,5 Prozent ist im Wesentlichen auf die im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingelegten Einsprüche zurückzuführen.
Die Zahl der erledigten Einsprüche 2023 nahm um 12,8 Prozent (Vorjahr: plus 9,2 Prozent) zu.
Nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes steht allen Steuerpflichtigen der Weg zu den Gerichten offen, die geltend machen möchten, durch den Staat in ihren Rechten verletzt worden zu sein, zum Beispiel durch einen fehlerhaften Steuerbescheid. Dabei können die Finanzgerichte grundsätzlich nicht unmittelbar angerufen werden. Vielmehr müssen die Steuerpflichtigen im Regelfall zunächst Einspruch bei der Finanzbehörde einlegen. Hierdurch wird der Verwaltung Gelegenheit gegeben, den Steuerfall noch einmal zu überprüfen, bevor sich das Gericht mit der Angelegenheit befasst. Die meisten Rechtsstreitigkeiten erledigen sich bereits im Einspruchsverfahren, das somit eine hohe „Filterwirkung“ entfaltet und die Finanzgerichte entlastet.
Stand: 01.10.2024