Neue Schwellenwerte für Unternehmensgrößen im HGB in Kraft
Am 17. April 2024 traten im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie handelsrechtlicher Vorschriften höhere Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch (HGB) in Kraft.
Das Gesetz sieht eine Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um jeweils 25 Prozent vor. Mit der Anhebung soll der inflationären Entwicklung, die seit der letzten Schwellenwertanhebung im Jahr 2015 durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz eingetreten ist, Rechnung getragen werden.
Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Unternehmen haben jedoch auch die Möglichkeit, diese bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 zu nutzen, dann jedoch nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss desselben Geschäftsjahres.
Für Kleinstgenossenschaften gelten die geänderten Größenmerkmale gemäß § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB erstmals für ein Geschäftsjahr, das frühestens am 31. Dezember 2024 endet.
Für die Einzelheiten hier der Link zum Bundesgesetzblatt vom 16. April 2024, Nr. 120.
Überblick über neue Schwellenwerte im HGB:
Bilanzsumme in EUR
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Umsatzerlöse in EUR
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Arbeitnehmer
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Kleinstkapitalgesellschaften, § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB
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450.000
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900.000
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10
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Kleine Kapitalgesellschaften, § 267 Abs. 1 HGB
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7.500.000
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15.000.000
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50
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Mittelgroße Kapitalgesellschaften, § 267 Abs. 2 HGB
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25.000.000
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50.000.000
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250
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Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse, § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB
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30.000.000
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60.000.000
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250
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Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse, § 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB
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25.000.000
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50.000.000
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250
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Stand: 06.05.2024