Vorsicht Formularfalle - Vorgaukeln einer Geschäftsbeziehung

Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen ungewollt kostenpflichtige Dienste oder Abonnements abschließen. Kriminelle nutzen für ihre Masche reale Geschäftsbeziehungen von Firmen, indem sie beispielsweise auf eine echte Anzeige im örtlichen Mitteilungsblatt oder einem Stadtplan verweisen. Auch Anzeigen in Publikationen von Städten und Gemeinden, Kirchen, Vereinen oder auch im Umfeld von Branchenbüchern werden häufig genutzt.
Der Trick: Die Gewerbetreibenden werden unter dem Vorwand einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung angesprochen und zum Abschluss eines neuen Anzeigenauftrags veranlasst. In einem Telefonat oder einem unangekündigten Vertreterbesuch wird den Gewerbetreibenden suggeriert, dass es sich nur um eine Anschriftenprüfung oder einen Korrekturabzug für einen angeblichen kostenfreien Grund- oder Folgeauftrag handelt.
Gerade dann, wenn Zeitdruck besteht, sollte man etwaige Formulare vor einer Unterschrift genau prüfen. Die Formulare sind häufig mit einem Geschäftszeichen oder einer Ident-Nummer versehen, werden als Korrekturabzug bezeichnet oder es wird sogar eine früher geschaltete Anzeige hineinkopiert und so über eine angebliche Geschäftsbeziehung getäuscht. Entsprechende Einträge oder Anzeigen in unbekannten Internetverzeichnissen oder Branchenverzeichnissen sind zumeist wertlos.
Wird dennoch versehentlich ein solches irreführendes Formular unterschrieben, sollte der „Vertrag“ vorsorglich wegen arglistiger Täuschung unter Darlegung der irreführenden Begleitumstände angefochten und ebenfalls vorsorglich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen sollte man nicht nachkommen, weil gerichtliche Schritte häufig zwar angedroht aber dann doch nicht erfolgen. Spätestens, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt wird, sollte man sich anwaltlichen Rat einholen.
Stand: 20.10.2023