Das Bundesgesetzblatt ist jetzt digital
Seit Anfang des Jahres erfolgt die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes nicht mehr im gedruckten, analogen Bundesgesetzblatt, sondern im Internet im elektronischen Bundesgesetzblatt.
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt ist nunmehr die einzige verbindliche amtliche Fassung und ersetzt die gedruckte Version. Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg.
Stand: 06.01.2023