Ab August ist GmbH-Gründung auch online möglich

Ab dem 1. August 2022 können Beurkundungen von GmbH-Gesellschaftsverträgen und der dazugehörigen Gesellschafterbeschlüsse durch den Notar mittels Videokommunikation durchgeführt werden. Geregelt wir dies durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Ein Notar kann die Online-Beurkundung nur ablehnen, wenn er die Erfüllung seiner Amtspflichten auf diese Weise nicht gewährleistet sieht, also wenn er sich zum Beispiel im Rahmen des Online-Verfahrens keine Gewissheit über die Person eines Beteiligten verschaffen kann. Über die Beurkundung erstellt der Notar in elektronischer Form eine Niederschrift, die von den Beteiligten qualifiziert elektronisch zu unterzeichnen ist. Die Identifizierung der Beteiligten erfolgt anhand eines elektronisch übermittelten Lichtbildes in Verbindung mit einem elektronischen Identitätsnachweis, also z. B. dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion. Außerdem können sich Gründer künftig im Rahmen des Online-Verfahrens vertreten lassen. Hierzu müssen aber Vollmachten, die in elektronisch beglaubigter Form (im Einzelfall auch legalisiert oder mit Apostille versehen) oder in Papierform der Niederschrift beizufügen sind, vorliegen.
Das Online-Gründungsverfahren muss innerhalb von 10 Arbeitstagen abgeschlossen sein. Sind bei der Gründung nur natürliche Personen als Gründungsgesellschafter beteiligt und wird das Musterprotokoll verwendet, muss die Eintragung innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen erfolgen.
Auch Handelsregisteranmeldungen von Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und KGaA) und deutschen und EU-/EWG-ausländischen Zweigniederlassungen können per Videokommunikation mit dem Notar mittels qualifizierter elektronischer Signatur beglaubigt werden.
Stand: 22.02.2022