EU-Parlament forciert Digitalisierung im Gesellschaftsrecht

Das EU-Parlament hat die Änderung der Gesellschaftsrichtlinie (EU) 2017/1132 bestätigt. Diese Richtlinienänderung nimmt grundsätzlich Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) in den Anwendungsbereich der Gesellschaftsrichtlinie mit auf und aktualisiert Regelungen für Kapitalgesellschaften.
Wesentliche Änderungen:
  • Verknüpfung der Handels-, Transparenz- und Insolvenzregister in der EU.
  • Anwendung des Once-only-Prinzips, auch bei nicht vollständig online ablaufenden Verfahren. Dieses Prinzip bedeutet, dass Bürger und Unternehmen Daten nur einmal an eine öffentliche Stelle übermitteln müssen. Diese Daten werden dann von der Verwaltung gespeichert und bei Bedarf anderen Behörden zur Verfügung gestellt, sodass mehrfaches Einreichen derselben Informationen vermieden wird.
  • Anerkennung der elektronischen Brieftasche der Europäischen Digitalen Identität im Online-Verfahren.  Die elektronische Brieftasche ist ein digitales Identifizierungs- und Authentifizierungswerkzeug, das die Europäische Digitale Identität verwendet. Sie dient der sicheren Identifizierung und Verifizierung von Personen und Unternehmen online.
  • Klarstellung der vorbeugenden Kontrolle durch administrative, gerichtliche oder notarielle Maßnahmen.
  • Einführung eines EU-Gesellschaftszertifikats und einer digitalen EU-Vollmacht
  • Aufnahme des Unternehmensgegenstandes und ggf. des NACE-Codes ins Register bei Kapitalgesellschaften, Wegfall der Angabe der Hauptniederlassung.
  • Die Register sind auf dem neuesten Stand zu halten: Meldepflicht für Änderungen innerhalb von 15 Arbeitstagen und Veröffentlichung innerhalb von 10 Arbeitstagen.
  • EU-Gesellschaftsbescheinigung sind mindestens einmal jährlich für die Gesellschaften kostenlos zur Verfügung zu stellen, bei häufiger Nutzung kostendeckend.
  • Vereinfachte Veröffentlichungs- und Suchfunktionen für Registerdaten.
  • Kostenloser Abruf von Mitarbeiterzahlen aus dem Register, sofern die Eintragung dieser Angaben national vorgeschrieben ist.
Die Änderungen an der Gesellschaftsrichtlinie müssen formal noch vom Rat verabschiedet und können dann ausgefertigt und im Amtsblatt verkündet werden. Die Änderungen müssen innerhalb von 42 Monaten umgesetzt werden.
Den vom EU-Parlament verabschiedeten Text finden Sie über den folgenden Link:
Stand: 10.06.2024