Online-Handel: Weniger Abmahnungen, aber andere Gründe

Trusted Shops hat das Ergebnis seiner Abmahnumfrage veröffentlicht. Insgesamt haben 1008 Händler teilgenommen, von denen 30 Prozent abgemahnt wurden. Im Vorjahr waren es noch 40 Prozent. Die Zahl der Abmahnungen ist damit zwar gesunken, aber die Abmahngründe haben sich verschoben.
Die Verschiebung der Abmahngründe ist vor dem Hintergrund des vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zu sehen. 50 Prozent der Abmahnungen wurden durch einen Mitbewerber mit Rechtsanwalt ausgesprochen. Mit dem neuen Gesetz können Mitbewerber keinen Aufwendungsersatz (Anwaltskosten) mehr verlangen, wenn sie im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien Verstöße gegen gesetzliche Informations- oder Kennzeichnungspflichten, wie etwa Verstöße gegen die Impressumspflicht, Pflicht zur Widerrufsbelehrung, abmahnen. Auch bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung gibt es für Mitbewerber keinen Aufwendungsersatz mehr.
Der Schwerpunkt der Abmahnungen liegt bei Verstößen gegen Produktkennzeichnungen, gefolgt von Markenrechtsverletzungen, fehlenden Grundpreisangaben, Urheberrechtsverletzungen, E-Mail-Werbung ohne Einwilligung und u. a. Verstößen gegen das Verpackungsgesetz (zum Beispiel fehlende LUCID-Registrierung).
Für Wettbewerbsvereine bleibt es beim Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Sie müssen aber ab 1. Dezember beim Bundesamt für Justiz in eine Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein.


Stand: 30.11.2021