13.09.2023

Verbesserte Garantiekonditionen für deutsche Investitionen in die Ukraine

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat der Bund zahlreiche Investitionsgarantien für deutsche Projekte in der Ukraine unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation übernommen. Die Deckung umfasste immer auch die Absicherung des Kriegsrisikos, sah aber aufgrund der Devisenbeschränkungen in der Ukraine auch Deckungseinschränkungen vor. Ab sofort werden nicht nur Enteignungs- und Kriegsrisiken gedeckt. Auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen und Tilgungen auf beteiligungsähnliche Darlehen an Projektgesellschaften in der Ukraine werden jetzt abgesichert.
Bei den beteiligungsähnlichen Darlehen handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Unternehmen häufig - neben der üblichen Eigenkapitalbeteiligung - zur Finanzierung ukrainischer Töchter einsetzen.
Diese Deckungserweiterung ist jetzt möglich, weil die Nationalbank der Ukraine bestimmte Transfer- und Devisenbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen aufgehoben hat. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann die betreffenden Darlehen gewährt wurden.
Darüber hinaus fallen - zunächst bis 2025 befristet - keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge an, sodass Unternehmen nur noch das jährliche Garantieentgelt zahlen müssen.
Nach den Vorgaben des OECD-Konsensus ist eine Anzahlung von 15 Prozent auf den Exportwert, nicht aber auf die mitgedeckten Lokalkosten zu erheben. In der deutschen Deckungspraxis wird regelmäßig eine Anzahlung von 15 Prozent auf den Gesamtauftragswert (einschließlich lokaler Kosten) vorausgesetzt.
Quelle: EKG-Report / Euler Hermes Aktiengesellschaft