IHK Dresden

Neues Förderprogramm unterstützt KMU bei Rekrutierung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte

Neues Förderprogramm unterstützt KMU bei Rekrutierung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen für die Rekrutierung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich geschlossen werden. Ausbildungsverhältnisse umfassen hier auch dual Studierende.
Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist. Antragsmodalitäten und weiterführende Informationen unter: https://www.sab.sachsen.de/beratungsförderung-internationals
Pro Unternehmen können bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind nach Betriebsgröße gestaffelt: Für Betriebe bis neun Beschäftigte beträgt der Zuschuss beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro, von zehn bis 49 Beschäftigte beträgt der Zuschuss 6.500 Euro und von 50 bis 249 Beschäftigte 5.000 Euro. Für Ausbildungsverhältnisse lautet die Staffelung 4.800 Euro, 3.900 Euro und 3.000 Euro. Diese Beträge können sich bei einer sogenannten unternehmensfinanzierten Vorbereitungsphase noch erhöhen.