19.12.2024
EU-Verpackungsverordnung: Umweltrat stimmt neuen Regeln zu
Der Rat hat eine Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen verabschiedet. Ziel ist es, Verpackungsabfälle erheblich zu reduzieren, indem verbindliche Wiederverwendungsziele gesetzt, bestimmte Einwegverpackungen eingeschränkt und Unternehmen zur Minimierung des Verpackungsaufwands verpflichtet werden. Die Verordnung betrifft den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.
Zu den neuen Anforderungen gehören unter anderem:
- Zielvorgaben für 2030 und 2040 für einen Mindestanteil an recyceltem Material (bis zu 65 % für Einwegplastikflaschen bis 2040)
- Minimierung des Gewichts und Volumens von Verpackungen und Vermeidung unnötiger Verpackung
- Einschränkung von problematischen Stoffen, wie PFAS in Lebensmittelverpackungen
- Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen zur Unterstützung der Verbraucher bei der Sortierung
Die Verordnung führt auch Einschränkungen für Einwegplastikverpackungen ein, z. B. für vorverpacktes Obst und Gemüse, Lebensmittel und Getränke in Hotels und Restaurants sowie kleine Kosmetikprodukte. Zudem werden neue bindende Wiederverwendungsziele für 2030 eingeführt, darunter 40 % für Transportverpackungen.
Take-away-Unternehmen müssen den Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Getränke und Fertiggerichte ohne Aufpreis mitzubringen.
Einer Veröffentlichung des Verordnung im EU-Amtsblatt steht nach der Zustimmung im Rat nichts mehr im Weg. Die Verordnung wird 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft treten und die meisten Regelungen werden 18 Monate später, also Mitte 2026, unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gelten.
Quellen: DIHK, BMUV, Europäischer Rat der Europäischen Union