Transparenzhinweis

Sächsisches Transparenzgesetz

Seit 1. Januar 2023 hat jede Person einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 Sächsisches Transparenzgesetz genannten Informationen. Zudem wird auf Antrag Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen ermöglicht, soweit keine Ausnahme gilt.
Sowie die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens am 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die IHK Dresden ist hinsichtlich der ihr vom Freistaat Sachsen übertragenen hoheitlichen Aufgaben eine transparenzpflichtige Stelle.