13.11.2024

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Immer wieder werden die Anhänge der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) geändert. Das hat in der Regel Auswirkungen auf den Kreis der betroffenen Waren.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung ist am 07. November 2024 in Kraft getreten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine unverbindliche Übersicht über die Änderungen zur Verfügung.