10.09.2024

Neue Regelungen für Gesellschaftsanteile in Indien

Zum 30. September 2024 endet in Indien die Frist zur elektronischen Erfassung von Anteilen an indischen Gesellschaften („Dematerialisation of Shares“). Genau genommen, werden die bisher in Papierform vorliegenden Anteile an indischen Gesellschaften in elektronische / dematerialisierte Anteile umgewandelt.
Nach Abschluss des Prozesses verfügt man als Anteilseigner über eine Art online-Wertpapierkonto („Demat Account“) in Indien und die papiermäßigen Anteile werden entwertet.
Solange der Prozess nicht durchgeführt wird, sind ab dem 30. September keine Kapitalmaßnahmen mehr möglich, d.h. auch keine Kapitalerhöhungen und keine Anteilsübertragungen. Die Compliance-Anforderung ist obligatorisch und es gibt zur Umsetzung mehrere Schritte, die zeitaufwändig sind.
Detaillierte Informationen bietet das englischsprachige Video von Rödl & Partner unter: https://www.youtube.com/watch?v=1g2w8KBB_Lc