12.12.2024

Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen. Das ZIM ist mit jährlich mehreren Tausend neuen Technologieentwicklungs-Projekten eines der größten Programme der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes.
Das ZIM unterstützt mit Hilfe von Zuschüssen branchen- und themenoffen marktorientierte technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Mittelständlern und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) sowie das Netzwerkmanagement von Innovationsnetzwerken. Es unterstützt dabei auch die internationale Zusammenarbeit.
Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen.
Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.
Erhalten Sie hier die Informationen zur neuen Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie die Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie: Neufassung der Richtlinie "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" - Kerninhalte (PDF, 119 KB).

Wir unterstützen Sie

Wir beraten Sie von Anfang an und unterstützen Sie bei Ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten und dabei genau zu den Themen, die Sie brauchen. Expertenteams aus den Bereichen Gründung, Finanzierung, Recht, Innovation, Außenwirtschaft und Umwelt beraten neutral, unabhängig und bereichsübergreifend.