28.10.2024
Gründerinnenprämie – Wichtige Informationen zur Antragstellung
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – informiert, dass zu Beginn des Jahres 2025 aufgrund der verzögerten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln keine Antragstellungen für die Gründerinnenprämie möglich ist. Über die Wiederaufnahme des Bewilligungsgeschehens halten wir Sie auf dem Laufenden.
Ziel der Förderung ist es, die Teilhabe von Frauen an selbstständiger Erwerbstätigkeit zu stärken sowie die Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie zu unterstützen. Die Förderung wird als Pauschale in Form eines Zuschusses für Lebensunterhalt, Kinderbonus und Sozialabgaben gewährt. Die Förderung richtet sich an volljährige Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen haben und deren Gründungsvorhaben durch anerkannte Gründungshemmnisse besondere erschwert ist. Alle Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte den Informationen auf der SAB-Internetseite: www.sab.sachsen.de.
Gleichartige Leistungen, insbesondere Gründungszuschuss und Einstiegsgeld, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben ist nicht zulässig.
Die IHK Dresden unterstützt Sie
Die IHK Dresden unterstützt Sie von Anfang an bei Ihren ersten Schritten zur eigenen Existenz und genau zu den Themen, die Sie brauchen. Expertenteams aus den Bereichen Gründung, Finanzierung, Recht, Innovation, Außenwirtschaft und Umwelt beraten neutral, unabhängig und bereichsübergreifend. Bereiten Sie Ihr Gründungsvorhaben gut vor und vereinbaren Sie gern einen Termin!