28.05.2025

Informationen zur Nach- und Umrüstpflicht von Fahrtenschreibern für Nutzfahrzeuge ab 2,5 t Gesamtmasse

Gleiche Bedingungen im Wettbewerb, bessere Arbeitskonditionen und erhöhte Sicherheit im gewerblichen Verkehr – das sind die Ziele des EU-Mobilitätspakets I.
Aktuell steht die Einführung neuer, intelligenter Tachographen der zweiten Generation an. Wann und wie Unternehmen ihre Fahrzeuge damit ausgestattet haben müssen, regelt die Verordnung (EU) 2021/1228. Wichtig dabei: Nur Nutzfahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen nachgerüstet werden.
Neufahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse müssen bereits seit dem 21. August 2023 mit intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.
Bestandsfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: Bei Ausstattung dieser Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber der 1. Generation muss die Umrüstung bis spätestens 31. Dezember 2024 erledigt sein. Wird in diesen Fahrzeugen ein intelligenter Tachograph der 1. Generation genutzt, so ist dieser bis spätestens 18. August 2025 anzupassen.
Sofern Nutzfahrzeuge über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, unterliegen diese der Fahrtenschreiberpflicht. Eine Umrüstung mit neuen intelligenten Tachographen der 2. Version muss bis zum 1. Juli 2026 abgeschlossen sein.