08.01.2024
Neue EU-Ökodesign-Verordnung verabschiedet
Die EU-Mitgliedstaaten haben Ende Dezember die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die nach der formellen Annahme durch das Europäische Parlament voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten wird. Die Industrie und die nationalen Behörden haben dann 18 Monate Zeit, sich an die Vorschriften anzupassen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet, mit der ein EU-weit einheitliches Konzept für nachhaltige Produkte eingeführt wird.
Die Verordnungen decken den gesamten Lebenszyklus ab, vom Entwurf über die Herstellung und Nutzung bis hin zur Entsorgung. Es werden grundlegende Leistungsanforderungen für ein umweltfreundliches Produktdesign festgelegt, darunter Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder die Auswirkungen auf Wasser, Boden oder Luft. Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Geltungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung erstreckt sich nun grundsätzlich für fast alle Warenkategorien. Der Fokus liegt zunächst auf folgenden Produktgruppen:
Die Verordnungen decken den gesamten Lebenszyklus ab, vom Entwurf über die Herstellung und Nutzung bis hin zur Entsorgung. Es werden grundlegende Leistungsanforderungen für ein umweltfreundliches Produktdesign festgelegt, darunter Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder die Auswirkungen auf Wasser, Boden oder Luft. Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Geltungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung erstreckt sich nun grundsätzlich für fast alle Warenkategorien. Der Fokus liegt zunächst auf folgenden Produktgruppen:
- Textilien, insbesondere Kleidung und Schuhe
- Möbel
- Stahl
- Aluminium
- Farben
- Reifen
- Smartphones, Tablets und Laptops.
Da die Produktentwicklung eine lange Vorlaufzeit benötigt, sollten die neuen Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden, um mögliche Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. Wer in einem produzierenden Unternehmen im Großraum Dresden für die Produktentwicklung verantwortlich ist, ist herzlich eingeladen, an unserem Thementreff nachhaltige Produktentwicklung teilzunehmen, der am 6. März 2024 erstmals in der Industrie- und Handelskammer Dresden stattfinden wird. Neben dem fachlichen Input wird es viel Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geben. Zugleich sind wir an konkreten Beispielen aus der Praxis interessiert, die wir im Rahmen der Interessenvertretung durch den DIHK in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen können.
Interessenten für den Thementreff nachhaltige Produktentwicklung kontaktieren bitte den angegebenen Ansprechpartner.
Interessenten für den Thementreff nachhaltige Produktentwicklung kontaktieren bitte den angegebenen Ansprechpartner.