16.08.2024

Meldeplattform für Abwärmepotenziale

Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a, nach § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), verpflichtet Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln.
Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die BfEE ein Merkblatt veröffentlicht.
Darin wurden in der neuesten Version 1.3 nun u.a. auch Bagatellschwellen aufgenommen:
  • Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr
  • Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr
Unterhalb dieser Schwellenwerte besteht keine Meldepflicht.
Fallen die Abwärmemengen höher aus, sollen auf der Plattform die folgenden Daten bereitgestellt werden:
  • Name des Unternehmens,
  • Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt,
  • die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
  • die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf,
  • die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
  • das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.
Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt werden und sind aktuell zu halten. Die Meldefrist für die erstmalige Datenmeldung wurde bis zum 1. Januar 2025 ausgesetzt.