24.06.2024

Sind Ihre aushangpflichtigen Gesetzesauszüge noch aktuell?

Das Jugendschutzgesetz gehört zu diesen aushangpflichtigen Gesetzen und es wurde am 14. Mai 2024 angepasst.
Nach § 3 Jugendschutzgesetz haben Veranstalter und Gewerbetreibende die für Ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Dies betrifft unter anderen Gastronomen und Händler, die Alkohol und Tabakwaren  anbieten.