12.07.2024
Neues Carnet A.T.A.-Land - Philippinen
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass Carnets für die Philippinen ab dem 15. Juli 2024 ausgestellt werden dürfen.
Als 81. operativer bürgender Verband ist die Philippine Chamber of Commerce and Industry ab dem 15. Juli 2024 Mitglied der internationalen Bürgschaftskette.
Carnets können für folgende Verwendungszwecke ausgestellt werden:
- Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Berufsausrüstung
- Warenmuster
- Waren für ein Herstellungsverfahren
- Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
- Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren
- Waren für humanitäre Zwecke
- Lebende Tiere
Bei Fragen stehen Ihnen die Carnet-Bearbeiterinnen der IHK Dresden gern zur Verfügung.
Quelle: DIHK