27.06.2024

"Regionales Wachstum" mit vereinfachter Antragstellung

Das sächsische Kabinett hat am 11. Juni 2024 Änderungen für die Förderrichtlinie "Regionales Wachstum" beschlossen. Die überarbeitete Förderrichtlinie soll am 28.06.2024 in Kraft treten.
Mit der Überarbeitung wird das Förderverfahren vereinfacht. Unter anderem entfällt der Eigenanteil aus "echten" Eigenmitteln des Unternehmens in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung oder die Fördervoraussetzung "besondere Anstrengung". Zudem wurde der maximale Vorhabenszeitraum auf 36 Monate verlängert. In der Stadt Chemnitz wurde die Förderung für weitere Branchen geöffnet. Grundsätzliche Bestimmungen der Richtlinie, z. B. Fördergegenstände, Fördersätze und förderfähige Ausgaben, bleiben gleich.
Prüfen Sie jetzt mit dem Quick-Check für das Förderprogramm Regionales Wachstum, ob Ihr geplantes Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt.
Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - bietet mehrere Webinare zum Förderprogramm Regionales Wachstum an. Darin gibt sie einen Überblick über das Förderprogramm und Hinweise zur Beantragung im Förderportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite "Regionales Wachstum".
Die IHK Dresden berät und unterstützt Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie gern einen Termin.