19.04.2024

Änderungen bei der Gebührenabrechnung für Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen in Papierform ab 01. Mai 2024

Um die IHK für die Zukunft noch besser auszurichten, bleiben auch wir nicht vor Prozessoptimierung und Digitalisierung verschont, sodass aus diesen Gründen folgende Anpassungen anstehen.
Ab 01. Mai 2024 werden alle in Papierform eingereichten Dokumente über Sammelrechnung am Ende des jeweiligen Monats abgerechnet. Auf der Sammelrechnung sind dann alle im laufenden Monat durch die IHK Dresden bescheinigten Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen zusammen aufgeführt. Ausnahmen gibt es bei Firmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden: Hier erfolgt die Gebührenabrechnung weiterhin Tag genau.
Bitte teilen Sie uns mit, ob die Abrechnung per Post oder per E-Mail an Sie versendet werden soll. Wir bevorzugen den Gebührenversand per E-Mail. Falls Sie einen Versand per Post wünschen, legen Sie bitte einen adressierten Briefumschlag bei.
Eine Alternative zur Einreichung der Dokumente in Papierform ist die IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis – kurz eUZweb. Sie als Unternehmen haben die Möglichkeit über dieses eUZweb, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschafts- dokumente online zu beantragen und digital bescheinigt von uns zurückzuerhalten.
Für weitere detailliertere Information stehen Ihnen gern die Kolleginnen der Carnet- und Bescheinigungsstelle gern zur Verfügung.
Wo finde ich mehr Informationen zum Ursprungszeugnis?
Mehr zu Ursprungszeugnissen finden Sie unter Warenausfuhr und unter Ursprungszeugnis.