02.07.2024

Neue Richtlinie für Beratungsförderung in Kraft

Die neue Richtlinie „Beratungsförderung“ des Freistaats Sachsen ist am 01.07.2024 in Kraft getreten und löst damit die alte Förderung „Betriebsberatung/Coaching“ ab, die zum 30.06.2024 ausgelaufen ist.
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Umfang von mindestens fünf Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art sowie unmittelbare Zertifizierungsausgaben (Erstzertifizierung) im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Erlangung eines Zertifikats. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Beratungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich:
  • Strategieentwicklung
  • Anpassung des Geschäftsmodells
  • Bearbeitung des Inlandsmarkts
  • Bearbeitung des Auslandsmarkts
  • Digitalisierung und Informationssicherheit
  • Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung,
  • Personalentwicklung,
  • Fachkräftesicherung,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Organisationsentwicklung und Change-Management,
  • Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel,
  • Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial),
  • Sicherheitsmanagement
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses:
  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungen bei kleinen und Kleinstunternehmen auf Grundlage des Standardeinheitskostensatzes
  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungen bei mittleren Unternehmen auf Grundlage des Standardeinheitskostensatzes
Der Standardeinheitskostensatz im „Qualitätssicherungsverfahren“ beträgt 920 Euro pro Tagewerk und im „Direktverfahren“ 800 Euro pro Tagewerk.
Bei Zertifizierungsausgaben sind zuwendungsfähig:
  • 50 % bei kleinen und Kleinstunternehmen oder
  • 40 % bei mittleren Unternehmen,
maximal 8.000 Euro pro Zertifikat.
Die Antragstellung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank ist voraussichtlich ab Mitte Juli möglich.
Die IHK Dresden berät und unterstützt Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie gern einen Termin.