03.05.2024
Übermittlung von Lichtbildern für Identitätsdokumente ab 01.05.2025 ausschließlich elektronisch
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab dem 1. Mai 2025 von Fotodienstleister bzw. Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur ausstellenden Behörde übermittelt werden.
Denn ab dem 1. Mai 2025 dürfen die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form für die Antragstellung von Reisepass, Personalausweis und Versionen des elektronischen Aufenthaltstitels annehmen und verarbeiten.
Das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik stellt alle Informationen dazu unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03170/tr-03170.html bereit.
Häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html hinterlegt.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html hinterlegt.