14.08.2024

Gesundheitszeugnis ab sofort auch online und mehrsprachig

Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden informiert, dass ab sofort die Belehrung im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (ehemals Gesundheitszeugnis) auch online absolviert werden kann.
Das Gesundheitszeugnis ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, sie beispielsweise herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen (z.B. in der Küche, als Servicekraft im Restaurant oder als Aushilfe an einem Marktstand).
Nach einer Identifikationsprüfung steht der 45-minütige Belehrungsfilm in Deutsch sowie 23 weiteren Sprachen (als Untertitel) auf verschiedenen Endgeräten zur Verfügung. Ein abschließender Test ermöglicht den Erwerb des Zertifikats. Das Amt für Gesundheit und Prävention bietet aber auch weiterhin Hygiene-Belehrungen in Präsenz an.
Die Bescheinigungen gelten deutschlandweit und lebenslang, wenn eine entsprechende Beschäftigung innerhalb von drei Monaten nach Übergabe erfolgt.
Termine und weitere Informationen erhalten Sie unter www.dresden.de/belehrung-ifsg.