25.04.2024
GRW-Investitionsförderung – Ab 25. April 2024 Antragstellung möglich
Das sächsische Kabinett hat am 23. April 2024 die neugefassten Richtlinien für die beiden Teilprogramme GRW RIGA (einzelgewerbliche Förderung) und GRW Infra (wirtschaftsnahe Infrastruktur) beschlossen.
Die neue Richtlinie für die GRW RIGA, welche sich an Unternehmen in Sachsen wendet, wurde umfassend reformiert. Zukünftig liegt der Fokus noch stärker auf den Herausforderungen der Transformation hin zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft.
Die wichtigste Änderung für die GRW RIGA ist die im bundesweiten Koordinierungsrahmen verankerte Abkehr von der “Exportbasistheorie mit Primäreffekt”, nach der das Einkommen und die Beschäftigung einer Region durch zusätzliche “Exporte” aus der Region erhöht werden sollten. Demnach ist die Fördervoraussetzung zum überwiegend überregionalen Absatz der Produkte und Dienstleistungen, d.h. in mindestens 50 Kilometer Entfernung der geförderten Betriebsstätte, weggefallen. Mit der neuen Regelung wird der Fokus auf den Ausgleich von Produktivitätsunterschieden von Branchen zwischen Förder- und Nichtfördergebieten gerichtet. Das hat zur Folge, dass die nun förderfähigen Betriebe klar nach Branchenzugehörigkeit abgegrenzt werden.
Jedoch geht aufgrund der hohen Nachfrage dieses Förderprogrammes eine Senkung der Fördersätze einher. Der Grenzbonus in den an Tschechien und Polen angrenzenden Landkreisen (sogenannte C-Fördergebiete mit Grenzbonus) wird um zehn Prozentpunkte, von ehemals maximal 45 Prozent auf nunmehr maximal 35 Prozent, gesenkt.
Eine Übergangsregelung gibt es für alle bereits bei der Sächsischen Aufbaubank gestellten Anträge: Für alle Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben und diesen bis zum 30. Juni 2024 vollständig bei der Bewilligungsstelle SAB vorlegen, gelten übergangsweise die bisherigen höheren Fördersätze. (Quelle: Medienservice Sachsen 23.04.2024)
Die Antragstellung erfolgt über das Förderprotal über das Förderprotal der Sächsischen Aufbaubank: https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga.
Die IHK Dresden berät und unterstützt Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie gern einen Termin.