12.12.2023

Geldwäscheprävention – Pflicht zur Registrierung bei der FIU bis zum 1. Januar 2024

Die Uhr tickt und die Frist zur Registrierung bei der FIU gemäß Geldwäschegesetz läuft zum 1. Januar 2024 ab! Wir informieren Sie nochmals ausführlich über die betroffenen Verpflichteten und geben Ausfüllhilfen für das online-Portal goAML.
Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal goAML Web der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.
Versicherungsvermittler mit Erlaubnis der IHK nach § 34d Absatz 1 GewO müssen sich bei der FIU registrieren, wenn sie Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Kapitalisierungsprodukte oder Darlehen vermitteln. Eine Besonderheit besteht bei Ausschließlichkeitsvermittlern:
  • Gebundene Versicherungsvertreter, die ohne eigene Erlaubnis der IHK von ihrem VU nach § 34d Absatz 7 GewO registriert sind, müssen sich NICHT bei der FIU registrieren.
  • Gebundene Versicherungsvertreter, die mit eigener Erlaubnis der IHK nach § 34d Absatz 1 GewO registriert sind, müssen sich bei der FIU registrieren.
  • Produktakzessorische Vermittler mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Absatz 6 GewO müssen sich NICHT bei der FIU registrieren.
Weitere Hintergrundinformationen und Hinweise zu den ebenfalls betroffenen Berufsgruppen (Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler u.a.) finden Sie bei unseren Kollegen der IHK Köln hier: https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/geldwaeschepraevention-registrierungspflicht-bei-der-fiu-5927316
Hier noch einige Ausfüllhinweise, die wir nach ersten Rückmeldungen von Betroffenen erhalten haben: Die Registrierung erfolgt über dieses Portal https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR.
  • Dort wählen Sie aus:
    • Registrieren als Verpflichteter oder Behörde
    • Art der Organisation: Versicherungsbranche
    • Registernummer:
      • wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
        • Handelsregisternummer, also HRA... oder HRB…
      • wenn Ihr Unternehmen NICHT im Handelsregister eingetragen ist
        • Ihre Registrierungsnummer aus dem Vermittlerregister, also D-
    • BIC/SWIFT: Frei lassen!
    • Registrierung Person
      • Benutzername:
        • hier keine Leerzeichen verwenden, also nicht Max Mustermann, sondern max.mustermann
      • Erreichbarkeit(en):
        • Hier geben Sie zunächst die geschäftlichen Daten an. Wir haben erste Rückmeldungen, dass es trotz Angabe dieser Daten bei der Registrierung nicht weitergeht mit dem Hinweis: Fehler bei Erreichbarkeit. In diesem Fall bitte ein weiteres Feld Erreichbarkeit mit + hinzufügen und nochmals befüllen, entweder mit privater Anschrift oder erneut mit denselben geschäftlichen Daten. Dann sollte es laut Hotline weitergehen. Der Hintergrund ist dabei die Überlegung, dass bei Unternehmen mit mehreren Selbstständigen zunächst eine Erreichbarkeit des Unternehmens und dazu eine Erreichbarkeit des konkret Verpflichteten abgefragt werden soll, daher zwei Erreichbarkeiten. Dass das bei Einzelkämpfern keinen Sinn macht, ist eine andere Frage.
Der Rest in den Masken sollte selbsterklärend sein.
Falls Sie noch andere Fehler erhalten oder aus anderen Gründen nicht weiterkommen, gibt es unter https://www.zoll.de/DE/FIU/Software-goAML/Publikationen/publikationen_node.html ein Handbuch mit vielen Schaubildern oder Sie rufen beim Service Desk Zoll an:
  • Telefon: +49 (0) 228 303-26070
    Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
Nach bisherigen Rückmeldungen, gab es dort schnelle und kompetente Hilfe.