02.08.2023

Exportkreditgarantien: Entwurf klimapolitischer Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien veröffentlicht

Leitlinien für die Sektoren Energie, Industrie und Transport vorgelegt - Deckungserleichterungen für klimafreundliche Geschäfte und Finanzierungen - Start der Konsultationsphase. Die Bundesregierung hat sich auf Entwürfe zu klimapolitischen Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien des Bundes verständigt. 
Die Sektorleitlinien sind Teil der Klimastrategie, die die Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland künftig konsequent am 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ausrichtet. In einem nächsten Schritt werden die vorgelegten Sektorleitlinien in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen gehen.
Anhand der Sektorleitlinien wird der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien künftig entscheiden, ob ein Geschäft bzw. eine Finanzierung deckungsfähig ist und wenn ja, zu welchen Konditionen. Ziel der neuen Leitlinien ist es, Anreize für Innovationen zu schaffen und klimafreundliche Technologien zu unterstützen sowie den Export grüner Technologien ins Ausland zu fördern, sowie gleichzeitig die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch zu beenden.
Besonders klimafreundliche Geschäfte und Finanzierungen, die im Einklang mit dem 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens stehen, fallen künftig in die "grüne Kategorie" und profitieren von Deckungserleichterungen, bspw. höheren Deckungsquoten oder zulässigen Auslandsanteilen. Geschäfte und Finanzierungen ohne signifikanten Einfluss auf das Klima fallen in die Kategorie weiß und können zu unveränderten Deckungsbedingungen abgesichert werden. Geschäfte und Finanzierungen, die inkompatibel mit dem 1,5 Grad Ziel sind werden als rot eingestuft; für sie soll künftig keine Bundesdeckung mehr übernommen werden.
Mit Beginn der Konsultation wird ein Onlinefragebogen bereitstehen. Es können vier Wochen lang Stellungnahmen eingereicht werden. Auch wird es ein Online-Event zur Erläuterung der neuen Sektorleitlinien sowie einen Roundtable geben. Die Konsultation richtet sich primär an Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen, aber auch Stellungnahmen von anderen Stakeholdern sind willkommen. Interessierte Exporteure, Banken und Investoren sollten sich idealerweise über ihre Verbände einbringen.
Weitere Informationen zu den Sektorleitlinien finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle: EKG-Report / Euler Hermes Aktiengesellschaft