10.10.2023

Einwegkunststofffonds: Bundestag beschließt Abgabensätze

Der Bundestag hat die Höhe der Abgabensätze für den neuen Einwegkunststofffonds beschlossen. Damit wurde nicht nur die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe verbindlich festgelegt, sondern auch das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel zur Beseitigung des Litterings an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger definiert.
Der Bundestag hat die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen. Die Verordnung legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest. In den Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, um die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Vermüllung der Umwelt zu unterstützen. 
Die Abgabensätze wurden im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für neun verschiedene Gruppen von Einwegkunststoffprodukten ermittelt.
Aus diesen Abgabesätzen und der in Verkehr gebrachten Menge ergibt sich die konkrete Belastung der einzelnen Unternehmen.
Die Hersteller müssen die Abgabe erstmals ab dem Frühjahr 2025 leisten. Basis dafür ist die im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachte Menge.

Abgabensätze der Einwegkunststoffverordnung

Je Kilogramm in Verkehr gebrachte Produkte müssen die Hersteller künftig folgende Abgaben zahlen:
  • Tabakfilter: 8,972 €
  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 €
  • To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 €
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 €
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 €
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 €
  • leichte Plastiktüten: 3,801 €
  • Feuchttücher: 0,061 €
  • Luftballons: 4,340 €
Zur Abwicklung des Einwegkunststofffonds entwickelt das UBA derzeit die erforderlichen Datenbanken.
Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll zum 1. Januar 2024 starten.
Die Erstattung der bei den Kommunen anfallenden Kosten für erbrachte Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen erfolgt dabei anhand eines Punktesystems. 
Die Abgabesätze und das Punktesystem werden nach den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft.