29.09.2023

Auftakt für Reparaturbonus in Sachsen

Voraussichtlich Ende Oktober soll in Sachsen ein Reparaturbonus für die Reparatur von privaten Elektro- und Elektronikgeräten eingeführt werden, um die Verantwortung für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu betonen. Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen für Kundinnen und Kunden ist nur möglich, wenn das ausführende Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet ist.
Aus diesem Grund hat der Freistaat einen Aufruf an Unternehmen gestartet, sich aktiv zu beteiligen. Dazu ist die einmalige Interessenbekundung und Einwilligung  für die Teilnahme am Reparaturbonus im Rahmen einer Online-Anmeldung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1034764 notwendig.
Weitere Informationen zum Reparaturbonus und zum Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des Sächsischen Umweltministeriums unter https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-reparaturbonus-fuer-elektro-und-elektronikgeraete.html sowie auf der Anmeldeseite zum Reparaturbonus im Bürgerbeteiligungsportal. Eine entsprechende Liste der Elektrogeräte, die durch den Reparaturbonus bezuschusst werden, ist unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/download/datei/3124346_0/Elektro-+u.+Elektronikger%C3%A4te.pdf verfügbar.
Tipp:
Der Leitfaden Abgrenzung der Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HWKs) gibt einen Überblick, welche handwerksrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu beachten sind.