14.12.2023

ZIM-Bewilligungen ab sofort wieder möglich!

Die am 21. November 2023 vom Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit können wieder neue finanzielle Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Bewilligungen von Anträgen für neue Vorhaben im ZIM sind damit ebenfalls wieder möglich.
Nachdem die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 geprüft hatte, wurde am 21. November 2023 eine sofortige Haushaltssperre verhängt, wonach keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Auch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) war entsprechend betroffen.
Eine positive Wendung vor Weihnachten: Die vom Bundesfinanzministerium am 21. November 2023 verhängte Haushaltssperre ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das bedeutet, dass neue finanzielle Zusagen wieder eingegangen werden können, einschließlich der Genehmigung von Anträgen für neue ZIM-Projekte.