Bauleitplanung

Eine produktive Wirtschaft braucht eine gute Bauleitplanung

Attraktive Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland gestalten, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Arbeitsplätze sichern – das sind zentrale Aufgaben der Politik. Dabei spielt die Bauleitplanung eine oft unterschätzte Rolle.
Sie regelt die Nutzung aller privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune und prägt damit die städtebauliche Entwicklung. Diese wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften.

Dringender Handlungsbedarf

Doch genau das sieht eine zunehmende Zahl von Unternehmerinnen und Unternehmern gefährdet: In der aktuellen Standort-Umfrage der DIHK bewerten mehr als 2.200 Betriebe aus verschiedenen Industriebranchen nahezu alle Standortfaktoren schlechter als bei der letzten Befragung drei Jahre zuvor. Der Mittelwert rutscht mit 4,0 – also nur noch „ausreichend“ – auf einen historischen Tiefpunkt.
Standortsicherheit ist ein Faktor, der maßgeblich von der Bauleitplanung bestimmt wird und die meisten Betriebe früher oder später betreffen kann: etwa, wenn der Firmensitz erweitert oder ein neuer Standort errichtet werden soll. Dafür kann die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig werden. Aber auch eine heranrückende Wohnbebauung an Betriebsgrundstücke oder die Überplanung eines Betriebsgrundstücks können zu nachträglichen Anpassungen in der Bauleitplanung führen. Dies kann wiederum Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen an dem Standort haben.
Kommunen müssen bei diesen raumordnerischen Planverfahren eine Vielzahl unterschiedlicher Belange berücksichtigen – unter anderem Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft oder Umwelt- und Denkmalschutz. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird in den Bauleitplänen festgeschrieben.

IHK-Organisation als Sprachrohr der Betriebe

Die Interessen der Wirtschaft vertreten dabei auf kommunaler Ebene die 79 Industrie- und Handelskammern. Sie werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen als Trägerinnen öffentlicher Belange (TöB) über die beabsichtigten Planungen informiert und ihre Sichtweise angehört. Soll beispielsweise ein Supermarkt erweitert oder ein Industriegebiet ausgewiesen werden, bringen die IHKs die Perspektive der betroffenen Unternehmen in die jeweiligen Planungsprozesse ein.
Auch die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Ulm werden in Planungsverfahren angehört und zu Stellungnahmen gebeten. Die IHKs haben im Jahr 2023 jeweils rund 160 solcher Planungen geprüft und Stellungnahmen dazu abgegeben. Dabei ging es beispielsweise darum, Gewerbeflächen vor heranrückender Wohnbebauung zu bewahren, eine Ausweisung von Gewerbeflächen und die intensive und effektive Nutzung dieser einzufordern, oder zu prüfen, ob Einzelhandelsansiedelungen verträglich sind oder nicht die innerstädtischen Einzelhändler schwächen.
Während die IHKs vor Ort in den regionalen Vorhaben ihre Mitgliedsunternehmen vertreten, bündelt auf Bundesebene die DIHK die gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren der EU oder des Bundes im Baurecht, im Planungsrecht, in der Raumordnung und der Stadtentwicklung.

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