IHK Ulm

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Rechtsvorschriften der IHK werden grundsätzlich elektronisch verkündet. Soweit die elektronische Verkündung von Satzungsrecht vorgesehen ist, erfolgt diese im Bundesanzeiger. Sofern keine elektronische Verkündung erfolgt, werden Rechtsvorschriften im Mitteilungsblatt – welches die in der Regel monatlich erscheinende IHK-Zeitschrift ist – verkündet. Weitere Bekanntmachungen erfolgen auf der Homepage der IHK im Internet (vgl. § 12 der Satzung der IHK Ulm).

Öffentliche Bekanntmachungen in der IHK-Zeitschrift

In dieser Rubrik finden Sie die zusätzliche Veröffentlichung

Öffentliche Bekanntmachungen im Bundesanzeiger

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Weitere Bekanntmachungen