Die Möglichkeiten, die der EU-Binnenmarkt der Wirtschaft bietet, sind enorm – fast zwei Drittel des EU-Warenhandels werden innerhalb der EU abgewickelt. Der weltgrößte Binnenmarkt lebt vom freien Verkehr des Kapitals, der Waren, Personen und Dienstleistungen, ist für die Unternehmen aber immer noch mit zahlreichen Hemmnissen verbunden. Das ergab erneut eine DIHK-Umfrage, bei der sich zahlreiche Betriebe aus der Region beteiligten. Größtes Ärgernis dabei sind die Regelungen zur Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland. Diese sollen dazu dienen, die Arbeitsmärkte in den einzelnen Ländern vor Lohndumping zu schützen, sind allerdings in der Realität für die Unternehmen mit unterschiedlichen Meldeportalen, nationalen Sonderregelungen und teilweise der Verpflichtung verbunden, die Angabe in der jeweiligen Landessprache vorzunehmen. Ein großes Hindernis ist hier die A1-Bescheinigung, die zur Entsendung der Mitarbeiter benötigt wird. Martin Buck, Präsident der IHK Bodensee-Oberschwaben, wird deutlich: „Es darf nicht leichter sein, einen Kunden in den USA zu besuchen als einen in Vorarlberg, im Elsass oder irgendwo sonst in der EU. Die Abschaffung der A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen ist dringend notwendig, zunächst zumindest für kurzfristige Geschäftsreisen.“
Ein weiteres Ärgernis: bürokratische Hürden bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen spielen eine zentrale Rolle im europäischen Warenverkehr. Doch trotz ihrer Bedeutung sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl von bürokratischen Hürden konfrontiert. „Es herrscht beispielsweise große Unsicherheit, wann die erforderliche Überprüfung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID des Geschäftspartners zu erfolgen hat. Zusätzlich wird das europäische Portal (MIAS) zur Überprüfung der Umsatzsteuer-Identnummer nicht flächendeckend anerkannt. Einzelne Mitgliedstaaten pochen vielmehr auf ihre nationalen Abfragesystemen“, berichtet Jan Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm. „Es bedarf dringend klarer Regelungen mit einer für Unternehmen praktikablen Handhabung. Nur so kann der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU effizient und rechtssicher gestaltet werden.“
IHKs fürchten um Attraktivität der EU als Standort und Absatzmarkt
Neben Einschränkungen durch das jüngst verabschiedete EU-Lieferkettengesetz benennt die Umfrage auch die geplante Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, zu sogenannten Konfliktmineralien und den EU-Carbon Border Adjustment Mechanism (CO2-Grenzausgleich CBAM). Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden durch den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand belastet. „Das bindet unglaublich viel Personal- und Sachressourcen in den Unternehmen und verhindert erforderliche Innovationen“, so Martin Buck. Er appelliert an die Politik: „Dass es immer schwieriger wird, Waren in die EU einzuführen, erschwert nicht nur unseren eigenen Unternehmen das Geschäft, sondern sorgt auch dafür, dass die EU als Absatzmarkt für Unternehmen aus Drittländern immer unattraktiver wird. Ein attraktiver Standort kann aber nicht nur aus Regeln bestehen, sondern muss auch Freiheiten bieten.“