Nationale Entsendevorschriften

Mehr Harmonisierung bei den nationalen Entsendevorschriften

Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen. Eine Studie des IfM Bonn zeigt: Unternehmen wünschen sich mehr Harmonisierung.
Gerade in den Grenzregionen wünschen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren. Gleichwohl erkennen sie prinzipiell deren Notwendigkeit an, da auf diese Weise Sozialdumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfairer Wettbewerb verhindert werden.
„Vor allem im Hinblick auf kurze und kurzfristige Entsendungen in Nachbarländer wird die Bürokratie als unverhältnismäßig angesehen“, berichtet Studienleiterin Annette Icks. „So haben unsere Interviews mit den Führungskräften von Unternehmen in den Grenzregionen zu Frankreich, Österreich und den Niederlanden gezeigt, dass zunehmend Aufträge aus Nachbarländern abgelehnt oder unter partieller Umgehung der Vorschriften bearbeitet werden.“
Kein Wunder: Möchte ein Unternehmen in Deutschland Beschäftigte beispielsweise in die Niederlande entsenden, muss es den Behörden zusätzlich zur A1-Bescheinigung mitteilen, wer in Deutschland für die Lohnauszahlung zuständig ist. In Frankreich müssen Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus zusätzlich eine Berufsidentifikationskarte beantragen, die die Arbeitnehmer bei Kontrollen auf den Baustellen vorzeigen müssen. Österreich verlangt für einzelne Gewerbe zusätzlich zur A1-Bescheinigung Befähigungsnachweise der Beschäftigten.
Vorbildcharakter könnten Rahmen- und Sammelmeldungen sowie die 8-Tage-Regelung haben. Als positiv bewerteten sowohl die befragten Führungskräfte von Entsendeunternehmen als auch die Experten und Expertinnen in den Niederlanden den risikobasierten Ansatz, wie er in Deutschland verfolgt wird: Dabei werden die entsenderechtlichen bürokratischen Anforderungen weitgehend auf bestimmte Wirtschaftsbranchen mit erhöhtem „Schadenspotenzial“ begrenzt.