Mit vereinten Kräften

IHK kooperiert mit Ausländerbehörden

Mit dem Landkreis Biberach besteht die Kooperation bereits, nun folgen Ulm und  Laupheim: Die IHK Ulm arbeitet mit den Ausländerbehörden zusammen und vereinfacht  so den Zugang zu internationalen Fachkräften für die Unternehmen.
Die behördlichen Verfahren sind auch nach der neuesten Reform des Fach­kräfteeinwanderungsgesetzes von viel Bürokratie geprägt.

Ulm und Laupheim: IHK berät zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Trotz der Möglichkeit, die Prozesse durch das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfah­ren“ voranzutreiben, und damit auch das er­forderliche Einreisevisum für die ausländi­sche Fachkraft schneller zu erhalten, schei­tern Betriebe häufig an komplizierten Rege­lungen und der Vielzahl involvierter Stellen. Der Beratungsbedarf ist groß, die Ausländer­behörde stößt an Kapazitätsgrenzen. Deshalb baut die IHK Ulm den „IHK­-Unternehmens­service Internationale Fachkräfte“ aus und übernimmt nun ergänzend auch die Beratung der in Laupheim oder Ulm ansässigen Unter­nehmen zum „beschleunigten Fachkräftever­fahren“ – im engen Austausch mit den ent­sprechenden Behörden. 
Der Unternehmensservice Internationale Fachkräfte trägt dazu bei, die Vereinfachung von Regularien und Prozessen voranzu­treiben und unsere Mitgliedsbetriebe zu ent­lasten.
– Petra Engstler-Karrasch
„Mit der Kooperation kommt die IHK den Bedürfnissen der Unternehmen nach, bei der Rekrutierung aus dem Ausland mehr Planbarkeit, Transparenz und Schnelligkeit in den Verwaltungsverfahren zu haben. Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarung ei­nen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wirt­schaftsregion Ulm leisten wird“, erklärt Pet­ra Engstler-­Karrasch, Hauptgeschäftsführe­rin der IHK Ulm.