Nexxt-Change-Börse

... in gute Hände geben

Über Jahrhunderte war es für Unternehmer eigentlich das Selbstverständlichste auf der Welt: Auf den Vater folgt der Sohn – in den letzten Jahrzehnten auch die Tochter. Doch das ist inzwischen kein Selbstläufer mehr. Wenn dann auch keiner der Mitarbeiter den Betrieb übernehmen kann oder will, muss ein externer Nachfolger gesucht werden.
Ein hilfreiches Instrument bei der Suche nach der passenden Nachfolge ist die Börse Nexxt-Change. Sie ist unabhängig und bundesweit die größte Unternehmensnachfolgebörse. Darin finden sich sowohl Verkaufsangebote als auch Kaufgesuche. Die Börse wird von der IHK empfohlen, aber auch vom Bundeswirtschaftsministerium, weiteren Kammern und vielen Banken. Derzeit enthält sie mehr als 6.000 Inserate von Betrieben, die eine Nachfolge anstreben, und rund 2.000 Anzeigen von Nachfolgeinteressierten.
Ein Eintrag bei Nexxt-Change ist kostenlos. Eine übersichtliche Maske hilft dabei, ein aussagekräftiges Inserat einzustellen. Der IHK-Nachfolgeberater unterstützt Sie dabei aber gern, beginnend bei der Registrierung über die Formulierung des Inserats bis hin zur Betreuung und Veröffentlichung, und begleitet Sie beim gesamten Such- und Übergabeprozess.

Und so funktioniert die Nexxt-Change-Börse

1. Ausfüllen des Formulars mit Darstellung des Unternehmens

Es kommt darauf an, dass Sie Ihr Unternehmen interessant darstellen. Dazu eignet sich insbesondere der Inserattitel, in dem Sie deutlich machen, was Ihr Kerngeschäft ist. In der Kurzbeschreibung wird dann Ihre Zielsetzung und die unternehmerische Spezialisierung deutlich. Dazu zählt auch das Übergabemotiv.
Unter dem Begriff „Inseratsbeschreibung“ haben Sie circa eine Din A4-Seite Platz, um detaillierter zu werden. Stellen Sie sich selbst die Frage, welche Informationen für einen potenziellen Übernehmer interessant sein könnten. Hilfreich ist es, sich an folgenden Eckpunkten zu orientieren:
  • Branche
  • Beschreibung des Kerngeschäftes
  • Alleinstellungsmerkmale
  • Kunden und Kundenstruktur
  • Wettbewerb
Zusätzlich können Fotos oder ein Exposé hochgeladen werden. Beides steigert die Auffindbarkeit.
Aber Vorsicht: Achten Sie darauf, dass niemand aus den Details auf Ihr Unternehmen schließen kann. Deswegen dürfen Sie auch selbst wählen, ob Sie beispielsweise Ihren letzten Jahresumsatz veröffentlichen möchten oder die Zahl Ihrer Mitarbeiter. Doch bedenken Sie: Anonymität hat ihren Preis. Je weniger Informationen Sie hinterlegen, desto geringer wird Ihre Auffindbarkeit in der Suchfunktion der Unternehmensbörse sein.
Natürlich müssen Sie auch Ihre Kontaktdaten eintragen. Aber keine Sorge, Ihre Anonymität bleibt gewahrt. Von außen ist nur eine Chiffre-Nummer sichtbar.

2. Online stellen

Prüfen Sie den Inhalt des Inserates noch einmal gemeinsam mit Ihrem Nachfolgemoderator. Lassen Sie eventuell zusätzlich eine Vertrauensperson darüber schauen. Verpflichten Sie diese aber zu absolutem Stillschweigen. Passt alles, wird das Inserat veröffentlicht.

3. Selbst recherchieren

Sie können bei Nexxt-Change auch selbst nach möglichen Interessenten suchen. Wer sich als Kaufinteressent registriert hat, hat schließlich in der Regel ein ernsthaftes Interesse an einer Übernahme. Die Angebote lassen sich beispielsweise nach Region oder Branche filtern. Über eine Abo-Funktion erhalten Sie automatisch E-Mail-Benachrichtigungen, wenn ein passendes Neuinserat eingestellt wird.

4. Kontaktanbahnung

Interessiert sich jemand für Ihre Anzeige, erhalten Sie erste Hinweise zur Person per Mail. Relevante Informationen wie persönlicher und fachlicher Hintergrund wurden zuvor über ein Kontaktformular abgefragt. Sie selbst bleiben dabei stets anonym.

5. Eignungsprüfung

Sie sollten den Interessenten auf Herz und Nieren prüfen, zum Beispiel, ob er bereits in ähnlichen Unternehmen verantwortlich gearbeitet hat. Fragen Sie auch nach Zeugnissen oder Zertifikaten. Letztendlich wissen Sie aber am besten, welche Voraussetzungen für Ihr Unternehmen ideal wären.

6. Verhandlungsstart

Passt es in Ihren Augen persönlich und fachlich, wird in aller Regel eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen. Sie sichert ein beidseitiges Stillschweigen über ausgetauschte Informationen. Jetzt sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsbeistand beraten.

7. Vertragsabschluss

Wurde über die Transaktionsart und die Finanzierung eine Einigung erzielt, wird die Übergabe vertraglich vereinbart. Der Kaufvertrag sollte immer schriftlich und rechtsverbindlich geschlossen werden.

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