„Auf den ersten Blick scheint die von der Stiftung Verantwortungseigentum initiierte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen eine geeignete Rechtsform zu sein, um den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und Nachfolgen zu erleichtern. Prüft man jedoch diese Variante der GmbH unter ökonomischen Gesichtspunkten, zeigt sich, dass sie die Nachfolgesuche eher erschwert als erleichtert“, erklärt Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin im IfM Bonn. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) unterscheidet sich von anderen Rechtsformen zum einen durch die langfristige Bindung der Gewinne im Unternehmen (Asset Lock) und zum anderen durch die Regelung, dass Anteile nur innerhalb der sogenannten „Fähigkeiten- und Wertefamilie" weitergegeben werden dürfen. Zwar müssen die Kaufinteressierten nicht den marktüblichen Preis zahlen. Dafür müssen sie aber akzeptieren, dass sie aufgrund des Asset Locks keine Gewinnbeteiligung und keine Wertsteigerung ihrer Einlage erhalten.
Zudem werden sie in ihrer unternehmerischen Handlungsfreiheit eingeschränkt, weil sie zunächst von der „Fähigkeiten- und Wertefamilie“ als Gesellschafterin bzw. Gesellschafter aufgenommen werden und in deren Sinne handeln müssen. Das gilt auch für die regulären Erben eines Unternehmens.
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