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Einwanderung von Fachkräften wird erleichtert
Seit dem 18. November dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten mit einem in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss künftig in allen qualifizierten, nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Bisher war nur eine Beschäftigung in Berufen möglich, die mit der Qualifikation verwandt sind. Außerdem gibt es jetzt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Aufenthaltstitel. Zudem werden die Regelungen für die Blaue Karte EU erweitert und die Mindestverdienstgrenzen von 58.400 Euro auf 43.800 Euro gesenkt, bei Berufsanfängern und Engpassberufen wie IT Fachkräften, Ingenieuren, Ärzten oder Lehrern von rund 45.600 Euro auf 39.700 Euro. Damit kommt dieser attraktive Aufenthaltstitel für eine größere Zielgruppe infrage. Weitere Neuerungen betreffen Berufskraftfahrer, bei denen die Prüfung der notwendigen Voraussetzungen mehr in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Damit ist nicht mehr allein die Bundesagentur für Arbeit durchführende und prüfende Stelle. Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die „Erfahrungssäule“ und die „Anerkennungspartnerschaft“ werden zum 1. März 2024 in Kraft treten, der neue Suchtitel mit der „Chancenkarte“ am 1. Juni 2024.
IHKs unterstützen im Paragrafendschungel
Die IHKs bieten ihren Mitgliedsunternehmen Beratung und Unterstützung im Paragrafendschungel an – insbesondere auch beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Hier könnte das Land mit der angekündigten zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung sehr dazu beitragen, dass das Gesetz wirtschaftsfreundlich und unbürokratisch umgesetzt wird.
WAB