International

Finnland schließt Grenzen zur Russischen Föderation

Mit Wirkung vom 30. November 2023 sind alle Grenzübergänge an der finnisch-russischen Grenze zunächst bis 13. Dezember 2023 für jeglichen Verkehr geschlossen.
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Finnland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt.
Wenn ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die finnische Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren. Ausnahmen bestehen u.a. für in der Russischen Föderation lebende EU-Bürger/inklusive Doppelstaater.
Bereits in Finnland befindliche Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen müssen bis spätestens zum 16. März 2024 exportiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.
Stand: 06.09.2024