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A1-Bescheinigung: Antragstellung in neuem Meldeportal

Am 4. Oktober 2023 startet das neue „SV-Meldeportal“, das ab 1. März 2024 das bisherige Portal sv.net vollständig ersetzen wird. Sv.net wird dann abgeschaltet. Über das Meldeportal können zum Beispiel A1-Bescheinigungen beantragt werden, die für die Mitarbeitendenentsendung benötigt werden. Die meisten Entgeltabrechnungssysteme haben die Funktion weiterhin direkt integriert.
Das SV-Meldeportal soll vorrangig kleine Arbeitgeber bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Arbeitgeber, die sv.net nutzen, sollten sich ab Oktober für das neue Portal registrieren. Das neue SV-Meldeportal enthält ein neues Design und wird auch eine Reihe von zusätzlichen oder überarbeiteten Funktionen bieten, wie einen Online-Datenspeicher.
Über die Seite www.sv-meldeportal.de stehen weitere Informationen zur Verfügung.

Stand: 02.11.2023