Marokko, Ruanda, Senegal

EZ: Förderung von Investitionen für Beschäftigung im Ausland

Die Fördermaßnahme „Investitionen für Beschäftigung“ wird Wettbewerbsrunden in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal starten. Gesucht werden Projekte, die eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen schaffen und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ermöglichen.
Bewerbungen um Zuschüsse durch die Fördermaßnahme „Investitionen für Beschäftigung“ können ab dem 15. Mai 2024 bis zum 1. Juli 2024 eingereicht werden. Partizipieren und Investitionsvorschläge einreichen können Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger. Es werden Zuschüsse zwischen 650.000 Euro und 6 Millionen Euro an Projekte vergeben, die von rein privatwirtschaftlichen Vorhaben bis hin zu öffentlichen Infrastrukturprojekten reichen. Die Höhe des Zuschusses ist projekt- und länderabhängig.
Wichtig ist, dass jedes vorgeschlagene Investitionsvorhaben zur dauerhaften Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor beiträgt und dass die Arbeitsplätze Zugang zu umfangreichen Sozialleistungen bieten. Dabei darf der Zuschussbetrag pro geschaffenem Job 10.000 Euro nicht übersteigen. Wenn nachgewiesen wird, dass das Projekt einen Beitrag zur Förderung der Beschäftigung von Frauen leistet oder den sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft vorantreibt, erhöhen sich die Chancen auf einen Zuschuss.
Stand: 06.09.2024