Förderung & Finanzierung von Auslandsgeschäften

Schneller, einfacher, besser: Entlastungspaket für Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung

Durch eine gezielte Entbürokratisierung bei den Garantieinstrumenten der deutschen Außenwirtschaftsförderung will die Bundesregierung deutschen Unternehmen den Weg in Auslandsmärkte erleichtern. Dafür wurde ein Entlastungspaket mit zwanzig Maßnahmen beschlossen, das einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den staatlichen Exportkreditgarantien sowie den Investitionsgarantien des Bundes bieten soll.
Beide Garantieinstrumente sind etablierte Finanzierungsangebote des Bundes, mit denen er die Geschäfte deutscher Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, im Ausland fördern will. Das jetzige Entlastungspakt zielt darauf ab, dass Anträge, Bearbeitung und Vergabe dieser Förderinstrumente in Zukunft einfacher und schneller abgewickelt werden sollen. Weniger Bürokratie, optimierte Prozesse, längere Laufzeiten und Firsten, vereinfachte Nachweis- und Berichterstattungspflichten …. – so der Kern aller zwanzig Maßnahmen. Mit deutlich weniger Aufwand dürfen Unternehmen und die sie begleitenden Banken wohl zukünftig insbesondere bei den Ausfuhrpauschal-Gewährleistungen (APG) und bei Investitionen von bis zu fünf Millionen Euro in unkritischen Zielländern rechnen.
Die Einzelheiten der 20 Maßnahmen des Entlastungspaket finden sich auf folgenden Webseiten:   
Umgesetzt werden sollen diese sukzessive im Laufe dieses Jahres.
Staatliche Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes
Detaillierte Informationen über die staatlichen Garantieinstrumente finden sich auf den Webseiten der IHK Hannover unter folgenden Links:
Die IHK Hannover bietet interessierten Unternehmen regelmäßig Beratungsgespräche sowie Veranstaltungen zu Absicherung, Finanzierung und Förderung von Exporten und Investitionen im Ausland an. Informationen dazu können im Veranstaltungskalender oder den Einladungsverteiler der Abteilung International gewonnen werden. Ansprechpartnerin ist Pia-Felicitas Homann, Referentin Nord-, Mittel- und Südamerika, Tel. 0511 3107 289, E-Mail: pia.homann(at)hannover.ihk.de.
Stand: 14.05.2024