Mittel- und Südamerika

Besiegelt: Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den sechs Ländern Zentralamerikas - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama -  kann seit Mai vollständig umgesetzt werden. Der Weg war lang – unterzeichnet wurde das Abkommen bereits im Jahr 2012; die Ratifizierung aller EU-Mitgliedsstaaten zog sich allerdings bis in dieses Jahr. Aber nun ist es da – das Abkommen, das den politischen Dialog, die Zusammenarbeit und den Handel zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika stärken und festigen soll.
Dass das Abkommen als hervorragendes Fundament für eine intensivere Beziehung zwischen den Parteien dienen kann, zeigt sich im Bereich des Handels und der Investitionen. Diese Säule des Abkommens wird nämlich bereits seit dem Jahr 2012 vorläufig angewandt. Und das mit großem Erfolg: Seit Anwendung des Abkommens ist der Gesamthandel zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika von 8,7 Milliarden auf 22 Milliarden Euro (2023) gestiegen. Berechnungen des Nachrichtenportals European Interest zufolge sind die Ausfuhren der Europäischen Union nach Zentralamerika in damit um 139 Prozent gestiegen, während die zentralamerikanischen Ausfuhren in die Europäischen Union ein Wachstum von 165 Prozent verzeichneten.
Die Treiber? Mit der Handelssäule wurden die meisten Einfuhrzölle abgeschafft – die Vermarktung von Produkten nach und aus Zentralamerika ist einfacher und preiswerter geworden Der Zugang zu den öffentlichen Beschaffungs- und Investitionsmärkten hat sich verbessert. Etablierung eines Vermittlungsmechanismus für nichttarifäre Maßnahmen und eines bilateralen Streitbeilegungsmechanismus. Klare Bestimmungen zu Arbeitsrechten, Umweltstandards und Nachhaltigkeit. Handelspraktiken, die sich an internationalen Standards orientieren.
Das Ergebnis: Ein transparenteres und rechtssicheres Geschäftsumfeld. Nun - mit dem offiziellen Inkrafttreten des Abkommens - sollen Maßnahmen, die in den Kapiteln politischer Dialog und Zusammenarbeit vorgesehen sind, die biregionale Zusammenarbeit auszubauen und zu stärken. Die Themen: Demokratie und Menschenrechte, guten Regierungsführung, verantwortungsvollen Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards, nachhaltige Entwicklung, friedlichen Beilegung von Streitigkeiten.
Stand: 11.06.2024