Nordamerika: Kanada

Strengere Ursprungsregeln für Pkw unter CETA-Abkommen

Etwas strenger, etwas einfacher: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union, das bereits 2017 in Kraft getreten ist, sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Pkw vor:
Aktuell dürfen maximal 50 Prozent des Vormaterials für Personenkraftwagen der Zolltarifnummer 8703 nichtpräferentiellen Ursprungs sein. Ab dem 21. September, sieben Jahre nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens, dürfen es dann aber nur noch höchstens 45 Prozent sein. Ausnahmen davon gibt es nur für bestimmte Pkw, die von Kanada in die Europäische Union exportiert werden (Annex 5A, Section D (Origin Quotas and alternatives to the product-specific rules of origin in Annex 5), Table D1).
Einfacher soll es aber auch werden. Beim Streitbeilegungsverfahren zum Beispiel. Hierfür hat die Europäische Kommission am 26. April einen Vorschlag, der insbesondere kleine und mittleren Unternehmen sowie natürlichen Personen den Zugang zum im CETA vorgesehenen Investitionsgerichtssystem (ICS) erleichtern würde, eingereicht. Auch bei der Verhandlung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fordert sie eine Vereinfachungen: eine Person anstatt eines 3-Personen-Tribunals sollte ausreichend sein. Bei den Beschlussfristen gäbe es auch  Spielraum, um Unternehmen Zeit und Geld zu sparen.
Ob und wann diese Vereinfachungen greifen könnten? Der Vorschlag der Kommission benötigt als nächstes die Zustimmung des Rats, bevor der Gemischte CETA-Ausschuss die neuen Vorschriften endgültig ratifizieren kann.
Luft nach oben gibt es immer, aber die Zwischenbilanz zu CETA ist gut. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens am 21. September 2017 ist der Warenverkehr um mehr als 50 Prozent gestiegen, und fast 99 Prozent der Zölle zwischen den beiden Volkswirtschaften sind abgebaut.


Stand: 05.06.2024