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Ägypten: Ende der Akkreditivpflicht zum 1. Januar 2023 bestätigt

Wie bereits Ende letzten Jahres angekündigt, hat die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 1. Januar 2023 vollständig aufgehoben. Dies melden die AHK Ägypten und das Büro des ägyptischen Premierministers (arabisch). Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann zum Beispiel die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.
Hintergrund
Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22. Februar 2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober 20xx war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Zahlungsbedingungen bei Importen nach Ägypten stehen auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich.

Fragen zu Zahlungsbedingungen in Ägypten beantwortet auch:
May Khattab (deutschsprachig)
Tel.: +202 3333 8452
Stand: 02.11.2023