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Brexit: Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert:
Großbritannien hat am 29. August 2023 das finale „Border Target Operating Model (BTOM)“ zur Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf den Handel von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sowie auf Importe aus Nicht-EU-Ländern. Nicht nur Unternehmen und Landwirte, sondern alle, die in den Handel mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen involviert sind, sind von den Änderungen betroffen.
Angesichts der erneuten zeitlichen Anpassung für die Implementierung des BTOM sind folgende Schritte für die Zeitplanung von Bedeutung:
31. Januar 2024
Einführung der Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und anderen Waren mit mittlerem Risiko aus der EU. Gleichzeitig wird die Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus der EU aufgehoben.
30. April 2024
Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Einführung dokumentarischer und risikobasierter Nämlichkeits- und Warenkontrollen für Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und anderen Waren mit mittlerem Risiko aus der EU. Bestehende Inspektionen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hohem Risiko aus der EU werden von den Bestimmungsorten zu den Grenzkontrollstellen verlagert. Gleichzeitig beginnt GB damit, Einfuhren aus Nicht-EU Ländern zu vereinfachen, einschließlich der Abschaffung der Gesundheitsbescheinigung und der Routinekontrollen für Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse mit geringem Risiko aus Nicht-EU Ländern.
31.Oktober 2024
An diesem Stichtag wird das GB Single Window System eingeführt, ein zentrales System zur Abwicklung von Handelsprozessen.
Ein zentrales Element des BTOM ist der neue globale risikobasierte Ansatz. Dieser Ansatz teilt Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse in Kategorien mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko ein, und die Kontrollen werden entsprechend den von der Ware und dem Herkunftsland ausgehenden Risiken angemessen gewichtet. Detaillierte Informationen zur Einstufung in die jeweilige Risikokategorien stehen auf den Internetseiten der zuständigen britischen Umweltbehörde.
Großbritannien hat zugesagt, bis April 2024 keine weiteren Änderungen der Risikolisten vorzunehmen.
Die Einführung des BTOM wird den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich deutlich beeinflussen. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten die neuen Regelungen genau studieren und sich rechtzeitig darauf vorbereiten, um mögliche Unterbrechungen im Handelsverkehr zu vermeiden. Die vollständige Version des BTOM kann auf den Internetseiten der britischen Regierung heruntergeladen werden.

Die britische Regierung bietet Online-Training Sessions zur Umsetzung des BTOM im September an. Weitere Informationen dazu stehen hier: https://www.eventbrite.com/cc/the-btom-what-are-the-sps-border-controls-2144279
Stand: 02.11.2023